Hier finden Sie Arbeitshilfen zum Thema Schutzkonzepte gegen Gewalt für die Bereiche Migration, Flucht und Asyl
Webseite "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"
Auf der Homepage der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" sind Veranstaltungshinweise, Veröffentlichungen, Tool-Boxen und weitere Informationsmaterialien zu finden.
Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Leitlinien zur Entwicklung und Umsetzung von einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten
BMFSFJ-Bundesinitiative mit UNICEF und weiteren Partner*innen, darunter der Paritätische Gesamtverband. Die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ verstehen sich als Leitlinien zur Entwicklung, Umsetzung und dem Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten. Sie können auch als Orientierung für die (Weiter-)Entwicklung von länderspezifischen oder kommunalen Schutzkonzepten dienen. Differenziert nach zentralen Handlungsfeldern zeigen die Mindeststandards einen Weg auf, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Unterkünften sichergestellt werden kann.
Arbeitshilfe „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften“
Obwohl Deutschland aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften dazu verpflichtet ist, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen, verfügen die wenigsten Flüchtlingsunterkünfte über ein Gewaltschutzkonzept. Kommt es zu gewalttätigen oder sexualisierten Übergriffen, sind es in der Regel die Frauen, die die Einrichtung verlassen und Schutz im Frauenhaus oder anderen Einrichtungen finden müssen. Der Paritätische Gesamtverband formuliert Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften.
Leitfaden für die Praxis – LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete
Der Leitfaden des LSVD richtet sich vor allem an die Mitarbeitenden der Unterkünfte der Länder und Kommunen. Kurz und bündig stellt er dar, wie die Vorgaben zum Schutz LSBTI*-Geflüchteter der „Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ in der Praxis umgesetzt werden können.
Save the Children Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder
Mithilfe des Kinderrechte-Checks kann untersucht werden, wo die Unterbringung in Bezug auf die Kinderrechte bereits gut ist und wo sie verbessert werden sollte. Dabei ermöglicht der Kinderrechte-Check nicht nur eine Überprüfung und Bewertung der Unterbringungssituation, sondern gibt auch Anregungen, wie die Kinderrechte vor Ort umgesetzt werden können.
Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Eine kinderrechtliche Analyse basierend auf einer Befragung der 16 Bundesländer
Die Handreichung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und UNICEF Deutschland informiert über den aktuellen Umsetzungsstand auf Länderebene des Gewaltschutzes in Unterkünften für geflüchtete Menschen mit Blick auf die Kinder. Die Studie identifiziert aktuelle Tendenzen und Entwicklungen und benennt mit juristischem Blick Defizite und Lösungsansätze auf der strukturellen und konzeptionellen Ebene des Gewaltschutzes. Auch ohne den direkten Blick in die Praxis vor Ort können auf Grundlage der Angaben der Bundesländer Empfehlungen gegeben werden, die aufzeigen, dass der Gewaltschutz, insbesondere für Kinder, auf allen Ebenen – vom Bund, über die Länder, bis zu den Kommunen und den Betreibern – strukturell noch ausgebaut werden sollte, um menschenrechtlichen und kinderrechtlichen Ansprüchen zu genügen.