Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Wir setzten uns für eine transparente Zivilgesellschaft ein. Deshalb haben wir am 30. März 2023 gemeinsam mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration die Transparenzcharta der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen unterzeichnet. Wir unterstützen den Aufbau einer Hessischen Transparenzdatenbank.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e. V. hat sich 2020 der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichtet sich als Unterzeichner, seine Ziele offen zu legen, die Herkunft und Verwendung seiner Mittel darzustellen und seine Strukturen zu veröffentlichen. Hierzu stellt der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e. V. die gezeichnete Selbstverpflichtung mit nachstehend hinterlegten Materialien transparent zur Verfügung.
0. Wortlaut Selbstverpflichtung
Gezeichnete Selbstverpflichtungserklärung
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e. V.
Auf der Körnerwiese 5
60322 Frankfurt am Main
Gründungsjahr: 1947
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V. ist ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützig tätig.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Organigramm des Paritätischen Hessen
Vorstand des Paritätischen Hessen
Landesgeschäftsführung des Paritätischen Hessen
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
In Dezember 2024 waren im Landesverband 28 Vollzeit- und 39 Teilzeitmitarbeitende beschäftigt. Insgesamt waren 67 Personen angestellt bei einem Vollzeitäquivalent von 49,14
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers
Prüfvermerk der Rechnungsprüfer*innen des Paritätischen Hessen
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Übersicht Anteile und Beteiligungen
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Als ein Empfänger staatlicher Lotterieeinnahmen (sogenannte „Gemeinschaft der Destinatäre“), erhält der Verband Mittel aus dem Hessischen Glücksspielstaatsvertrag (in 2024 waren dies 1.137 TEUR). Weitere Einzelzuwendungen von juristischen Personen oder Spenden von Privatpersonen, die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es in 2024 nicht.