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BRK@blista

Engagement für Vielfalt und Teilhabe an der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V.

Steckbrief (PDF)

Die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg begrüßt die in der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BRK) formulierten Forderungen. Sie hat 2009 in einer Selbstverpflichtung erklärt, an der Verwirklichung der BRK mitzuwirken. Neben dem Bestreben, Barrieren für blinde und sehbehinderte Menschen abzubauen, ist uns das Engagement für Teilhabe im eigenen Betrieb besonders wichtig. Wir wollen gemeinsam mit allen Mitarbeitern eine inklusionsorientierte Atmosphäre und ein barrierefreies Arbeitsumfeld schaffen.

Das BRK-Büro:

Um dieses Vorhaben gezielt angehen zu können, wurde 2010 das BRK-Büro eingerichtet. Es macht die Ideen von Inklusion und Teilhabe in der Mitarbeiterschaft bekannt und setzt bewusstseinsbildende Prozesse in Gang. Das BRK-Büro organisiert Diskussionen in Teamsitzungen und Infostände auf blista-Veranstaltungen. Regelmäßig bringt es die „AktionsPost - Mitteilungen zur BRK in der blista“ heraus und informiert auf www.brk.blista.de über die neuesten Entwicklungen. Zudem werden Vorschläge zur Verbesserung der Einrichtung gesammelt und an den BRK-Ausschuss weitergeleitet.

Partizipation an der blista:

Alle Beschäftigten können sich in die inklusions-orientierten Prozesse einbringen, indem sie z.B. Ideen zum Abbau von Barrieren an das BRK-Büro übermitteln und Beiträge im Internetforum veröffentlichen.

Abgesandte der Schwerbehindertenvertretung, des Elternbeirats, der Schülervertretung und der Mitgliederversammlung (überwiegend selbst betroffene Menschen) bilden gemeinsam mit dem Vorstand und den Ressortleitern den BRK-Ausschuss, der über die Wege der BRK-Umsetzung in der blista entscheidet.

2012 wurde schließlich das BRK-Budget eingerichtet. Es erlaubt den Beschäftigten aller Abteilungen Fördergelder für eigeninitiative Projekte mit BRK-Zielsetzung zu beantragen.

Die BRK-Betriebsvereinbarung zum Leistungsbezogenen Entgelt:

Mit dieser Betriebsvereinbarung wurden 2012 an der blista Lohn-Sonderzahlungen nach §18 TVöD eingerichtet, die an die Erreichung bestimmter Leistungsziele gekoppelt sind. Die Leistungsziele müssen die Verwirklichung der BRK unterstützen. Im ersten Jahr können sich alle Mitarbeiter in Veranstaltungen einwählen, in denen es z.B. um Barrierefreiheit, Interessensvertretung oder Sensibilisierung für Bedürfnisse geht. Haben 25% der Belegschaft am Ende des einjährigen Bewertungszeitraumes an den insgesamt 17 Angeboten teilgenommen, wird das Leistungsentgelt ausgeschüttet. So erhalten alle Mitarbeiter Motivation, die betriebliche und persönliche Weiterentwicklung im Geiste der BRK zu unterstützen.

Mit diesen Vorkehrungen wollen wir dafür sorgen, dass Inklusion, Selbstbestimmung und Chancengleichheit im Einrichtungsgeschehen stetig präsent sind. Weitere Informationen gibt es im Steckbrief oder direkt im BRK-Büro!

Kontakt:

BRK-Büro blista e.V.
Amélie Schneider
Telefon (0 6421) 60 63 03
E-Mail BRK-Buero(at)blista.de