Grundlagen der Mitgliedschaft
Aus der Präabel:
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtverband Landesverband Hessen e. V. (im Folgenden „der Paritätische Hessen“) ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten.
Getragen von der Idee der Parität, das heißt Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von den Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Hessen Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen (im Folgenden „das Mitglied“).
Der Paritätische Hessen ist der Idee sozialer Gerechtigkeit verpflichtet, verstanden als Recht eines jeden Menschen auf gleiche Chancen zur Verwirklichung seines Lebens in Würde und der Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Der Paritätische Hessen fördert das soziale Engagement für den anderen und den Einsatz für die eigenen sozialen Belange. Er hilft den Betroffenen, ihre Interessen zu formulieren, vorzutragen und durchzusetzen.
Der Paritätische Hessen vertritt mit seinen Mitgliedern insbesondere die Belange der sozial Benachteiligten und der von Ungleichheit und Ausgrenzung Betroffenen und Bedrohten.
Der Paritätische Hessen wirkt auf eine Sozial- und Gesellschaftspolitik hin, die die Ursachen von Benachteiligten beseitigt, ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und sachgerechte Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße soziale Arbeit schafft.
Mit der Mitgliedschaft im Paritätischen Hessen werden die folgenden Grundlagen der Mitgliedschaft im Paritätischen Hessen gemäß der Satzung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt. Die „Grundlagen der Mitgliedschaft“ legen die Anforderungen und Pflichten an die Organisationen zur Aufnahme in den Paritätischen Hessen fest, die für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft einzuhalten sind.
Hinsichtlich der in den Grundlagen der Mitgliedschaft beschriebenen Pflichten erkennt das Mitglied ein Auskunfts- und Kontrollrecht des Paritätischen Hessen an. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind dem Paritätischen Hessen auf Verlangen vorzulegen.