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Und was kostet die Mitgliedschaft im Paritätischen Hessen?

Grundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung am 19.11.2020 beschlossen wurde. Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Kalenderjahr erhoben.

Jede rechtlich selbständige Organisation, d. h. auch Tochtergesellschaften, müssen einen eigenen Mitgliedsbeitrag entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag wird auf Basis der Erlöse des letzten Jahres der Organisation berechnet.

Der Beitragssatz zur Berechnung des Mitgliedsbeitrags beträgt 2021, im ersten Jahr der Gültigkeit der Beitragsordnung, 0,3654 Prozent der Erlöse des Jahres 2020.

Dieser Beitragssatz erhöht sich in den folgenden fünf Jahren jährlich entsprechend der Steigerung im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), mindestens jedoch um 1,5 Prozent. Das bedeutet, dass der Beitragssatz 2022 mindestens 0,3709 Prozent beträgt.

Der Mindestbeitrag beträgt 240 Euro im Jahr und bleibt in den darauffolgenden Jahren unverändert. Der Höchstbeitrag liegt 2021 bei 12.687,50 Euro und unterliegt der jährlichen Steigerung auf Basis des TV-L bzw. um mindestens 1,5 Prozent. Dies bedeutet, der Höchstbeitragssatz beträgt 2022 mindestens 12.877,81 Euro.

Beitragsordnung (PDF)