Und was kostet die Mitgliedschaft im Paritätischen Hessen?

Grundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung am 27. November 2025 beschlossen wurde. Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Kalenderjahr erhoben.

Jede rechtlich selbständige Organisation, d. h. auch Tochtergesellschaften, müssen einen eigenen Mitgliedsbeitrag entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich an der Finanzkraft der Mitgliedsorganisationen. Ziel der Beitragsordnung ist es, den Mitgliedsbeitrag als solidarische Leistung der Mitgliedsorganisationen möglichst gering zu halten.

Der Beitragssatz beträgt 0,4054 Prozent (Stand 2025) aller erzielten Einnahmen.

Der Beitragssatz unterliegt einer jährlichen Dynamisierung auf der Basis des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (mit Stichtag 01.07.) ab Inkrafttreten der Beitragsordnung, mindestens jedoch einer Steigerung von 1,5 Prozentpunkten.

Der Mindestbeitrag beträgt 240 Euro im Jahr und bleibt in den darauffolgenden Jahren unverändert. Der Höchstbeitrag liegt 2025 bei 14.076,57 Euro. 

Beitragsordnung (PDF)

Frequently-Asked-Questions (FAQs) zur Beitragsordnung, Stand 01.01.2026