Grundlage für die Aufnahme neuer Mitglieder ist die Satzung des Paritätischen Hessen.
Danach kann jede in Hessen in der sozialen Arbeit tätige Organisation Mitglied werden, wenn sie als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt ist, sie in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten den wohlfahrtspflegerische Aspekt stellt, keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört oder ihrem Selbstverständnis nach angehören sollte, die Ziele unserer Satzung anerkennt und ihren Jahresabschluss durch einen externen Prüfer prüfen lässt, sofern nach handelsrechtlichen Bestimmung eine Buchführungspflicht besteht.
Ob eine Organisation als Mitglied aufgenommen wird, entscheidet der Landesvorstand des Paritätischen Hessen nach sorgfältiger Prüfung. Dabei stützt er sich auf die Stellungnahme der Regionalgeschäftsführung und des jeweils zuständigen Fachreferats, beteiligt ist auch der Paritätische Gesamtverband in Berlin, der die Satzung der Antragstellenden Organisation begutachtet. Unser Anspruch ist, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen.
Erste Ansprechpartner*innen sind in der Regel die Regionalgeschäftsführer*innen vor Ort oder die Fachreferent*innen im Landesverband, die neue Mitglieder im Aufnahmeverfahren begleiten. Kontaktdaten unserer Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
Wenn Ihre Organisation an einer Mitgliedschaft interessiert ist, können Sie auch gerne eine Mail an info@ schreiben. Sehr gerne führen wir mit Ihnen ein unverbindliches Kennenlerngespräch. paritaet-hessen.org
Für den Aufnahmeantrag ist ein Formular auszufüllen, dem Sie bitte folgende Unterlagen beifügen:
Sie können uns den Aufnahmeantrag per Post schicken oder per E-Mail an
mitgliedschaft@ paritaet-hessen.org