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Die Kreisgruppen

Kreisgruppen sind dezentrale, rechtlich nicht selbstständige Verbandsgliederungen zur Erfüllung der verbandlichen Aufgaben auf regionaler Ebene. Alle im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt tätigen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Hessen bilden die Kreisgruppe. Verbundenheit und Zusammenarbeit in der Kreisgruppe heben die Eigenständigkeit der Mitglieder nicht auf.

Aufgaben einer Kreisgruppe:

  • Zusammenarbeit mit dem Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Kreisgruppenmitglieder zu stärken und den gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen 

  • Vertretung des Paritätischen Hessen gegenüber Behörden, Verbänden und in der Öffentlichkeit  

  • Mitarbeit in der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und in ihren Arbeitsgemeinschaften  

  • Mitarbeit in kommunalpolitischen Ausschüssen, Kommissionen, Beiräten sowie in sonstigen Gremien 

  • Durchführung gemeinsamer Aktionen und die Koordinierung und Abstimmung der Arbeit der Mitglieder 

  • Öffentlichkeitsarbeit 

  • Beschaffung von öffentlichen Zuschüssen und Werbung von Spenden

  • Anregung und Entwicklung von sozialer Arbeit   

Gremien und Institutionen der Zusammenarbeit:

  • Kreisgruppenversammlung
  • Sprecher/innen der Kreisgruppe
  • Arbeitsgemeinschaften 

Die Kreisgruppenordnung des Paritätischen Hessen, verabschiedet auf der Landesmitgliederversammlung am 01.12.2010.

Die Kreisgruppen der einzelnen Regionen