FAQ

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Arbeit des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hessen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist der zweitgrößte Dach- und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen. Er arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Das unterscheidet ihn von anderen Wohlfahrtsverbänden. Unter seinem Dach findet sich das gesamte Spektrum Sozialer Arbeit und sozialen Engagements.

Als Anwalt für soziale Gerechtigkeit schafft der Paritätische Hessen ein Bewusstsein für soziale Themen in der Öffentlichkeit. Er berät Sozialpolitik in Gremien, Ausschüssen und bei  Anhörungen und mischt sich mit Aktionen und Kampagnen in die sozialpolitische Diskussion ein. Der Paritätische Hessen ist der Gleichheit aller Menschen und der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet. Auf Basis der Prinzipien Toleranz, Offenheit und Vielfalt will er Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen sowie zwischen unterschiedlichen Ansätzen und Methoden Sozialer Arbeit.

Der Paritätische Hessen hat rund 800 Mitgliedsorganisationen.

Die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Hessen sind in allen Bereichen Sozialer Arbeit aktiv. Unter anderem in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Frauen- und Mädchenarbeit, Behinderten- und Altenhilfe, Migrationsarbeit, Suchtkranken- und Selbsthilfe, Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe, Arbeitsmarktpolitik, soziale Psychiatrie sowie Freiwilligenarbeit.

In den sozialen Einrichtungen, die zum Paritätischen Hessen gehören, sind mehr als 57.000 hauptamtliche und 35.000 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen tätig.

Für seine Mitglieder ist der Paritätische Hessen ein starker und kompetenter Dienstleistungsverband. Er verhandelt Rahmenverträge, etwa mit Krankenkassen, Pflegekassen oder Sozialhilfeträgern, und führt Vergütungsverhandlungen mit Kostenträgern auf Landesebene. Organisationen, Einrichtungen und Vereine, die beim Paritätischen Hessen uns Mitglied sind, erhalten Rat und Unterstützung in fachlichen, rechtlichen organisatorischen und finanziellen Fragen.

Jede in Hessen in der sozialen Arbeit tätige Organisation kann beim Paritätischen Hessen Mitglied werden, wenn sie als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt ist, sie in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten den wohlfahrtspflegerischen Aspekt stellt, keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört oder ihrem Selbstverständnis nach angehören sollte und die Ziele der Satzung des Paritätischen Hessen anerkennt.

Erste Ansprechpartner*innen sind in der Regel die Regionalgeschäftsführer*innen vor Ort oder die Fachreferent*innen im Landesverband. Sie können auch eine Mail an info(at)paritaet-hessen.org schreiben. Sehr gerne führen wir mit Ihnen ein unverbindliches Kennenlerngespräch.