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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 2020

Referentenentwurf, Eckpunkte, Synopse und Stellungnahme

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Verbändebeteiligung zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts eingeleitet. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde bis zum 10. August 2020 eingeräumt. Die Modernisierung des Betreuungsrechts ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Mit der Kabinettsbefassung ist im September 2020 zu rechnen. Die Praxis soll umfassend angehört werden. Mit einem Inkrafttreten ist dann ab 2021 zu rechnen.