Hier finden Sie Arbeitshilfen zum Thema Schutzkonzepte gegen Gewalt für Querschnittsbereiche
Schutz vor sexualisierter Gewalt in Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe, Psychiatrie, Suchthilfe, Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe und Selbsthilfe. In der Arbeitshilfe, die sich mit dem Thema sexualisierte Gewalt von Mitarbeiter*innen gegenüber Klient*innen von Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Einrichtungen und Diensten der Gefährdeten-, Wohnungslosen- und Suchthilfe befasst, greift der Paritätische auf die langjährigen Erfahrungen und die Kompetenzen seiner Mitgliedsorganisationen in der Prävention und Intervention zurück
Handreichung „Umsetzung der Istanbul-Konvention – Gewaltschutz für Frauen in der Wohnungsnotfallhilfe“
Frauen und Kinder, die von Gewalt und Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit betroffen sind, benötigen umfassend Schutz. Die Handreichung der BAG Wohnungslosenhilfe stellt die Bedeutung der Istanbul-Konvention für die Wohnungsnotfallhilfe dar und bietet Eckpunkte zum Gewaltschutz für Frauen in den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe.