Hier finden Sie Arbeitshilfen zum Thema Schutzkonzepte gegen Gewalt für den Bereich Menschen mit Behinderung
Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis
Das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung haben ein gemeinsames Papier mit Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis veröffentlicht. Verschiedenste Akteur*innen seien in der Pflicht, ihrer Verantwortung für Gewaltschutz gerecht zu werden. Die Handlungsempfehlungen zeigen dringenden Handlungsbedarf auf, darunter beispielsweise beim Thema Gewaltschutzkonzepte (Kapitel 1 „Eine wirkungsvolle Umsetzung des Paragrafen 37a des Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf“).
Präsentationen: Austausch der Fachgruppe Behindertenhilfe
Die Fachgruppe Behindertenhilfe des Paritätischen Hessen hat sich im Juni 2022 in ihrer Sitzung mit dem Thema Entwicklung von Schutzkonzepten befasst. Die Präsentationen des Austausches sind hier abrufbar: Schutzkonzeptentwicklung als Organisationsprozess (Julia Birnthaler, wildwasser akademie), Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe (Brigitte Roth, Referentin Behindertenhilfe) und Gewaltprävention der Betreuung- und Pflegeaufsicht
Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen - Bestandsaufnahme und Empfehlungen
Mehr Personal in Einrichtungen, Gewaltschutzkonzepte, Stärkung der Frauenbeauftragten, mehr Partizipation und Informationsverbreitung sind einige der zentrale Handlungsempfehlungen der Studie, die vom Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wurde. Die Studie beleuchtet den juristischen und strukturellen Ist-Zustand in Einrichtungen der Behindertenhilfe und leitet daraus zentrale Problemfelder und zwölf Handlungsempfehlungen ab.Unter Punkt fünf „Verbesserungsmöglichkeiten der Gewaltschutzstrukturen“ wird auf die Erstellung von Schutzkonzepten eingegangen.
Handlungsleitlinien „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und der Schutz vor sexualisierter Gewalt für Menschen mit Behinderungen „Art. 16 der UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen!“
Der Landespräventionsrat Schleswig-Holstein hat im Rahmen einer Arbeitsgruppe Handlungsleitlinien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch für Einrichtungen und Dienste, die Menschen mit Behinderungen aller Lebensalter unterstützen oder begleiten, erarbeitet.
Handlungsempfehlung und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
Die Broschüre bietet Materialien für die Praxisarbeit in Werkstätten und Heimen der Eingliederungshilfe. Ab Seite zehn zeigen Flussdiagramme das Vorgehen bei Verdacht der sexuellen Gewalt durch Außenstehende, eine*n Mitarbeiter*in und einen anderen Menschen mit Behinderung (z.B. Mitbewohner*in).