Feedback

Arbeitshilfen Frauen und Mädchen, Kinder- und Jugendhilfe und Kita

Hier finden Sie Arbeitshilfen zum Thema Schutzkonzepte gegen Gewalt für die Bereiche Frauen und Mädchen, Kinder- und Jugendhilfe und Kita

 

Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen. Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen

Schutzkonzepte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentlicher und für erlaubnispflichtige Einrichtungen verpflichtender Bestandteil ihrer Arbeit. Die Reform des SGB VIII im Jahr 2021 hat dazu wesentliche Änderungen hervorgebracht. In der aktualisierten 5. Auflage der Arbeitshilfe sind die neuen gesetzlichen Regelungen zu Grunde gelegt. Diese Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands bietet Einrichtungen, die sich auf den Weg machen oder weitere Unterstützung benötigen auf dem Weg, zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche zu werden, entsprechende Informationen, Anleitung und Material für die Erstellung eines eigenen Schutzkonzepts

Zur Arbeitshilfe

Dokumentation des Fachtags „Prävention mit Plan: Schutzkonzepte entwickeln und wirksam umsetzen“

Themen des 3. Fachtags der Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend in Kooperation mit dem Fachreferat Kinder- und Jugendhilfe des Paritätischen Hessen am 3. Juni 2022 waren u.a. die Schutzkonzeptentwicklung als Organisationsprozess, Partizipation in der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten, Beschwerdemanagement, sexualfreundliche Schutzkonzepte für Einrichtungen der Behindertenhilfe und sexualisierte Gewalt im Netz.

Zur Dokumentation 

 

Arbeitshilfe „Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit“

Die praxisnahe Arbeitshilfe des Paritätischen Jugendwerks soll als Leitfaden dienen, in sieben aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten ein Schutzkonzept zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Elemente weiter auszubauen oder ggf. nachzubessern. Dazu gehören neben einer Risiko- und Potenzialanalyse auch unterschiedliche Möglichkeiten, um ‚sichere Orte‘ für junge Menschen zu schaffen. Dabei wird die Entwicklung eines Beschwerdeverfahrens ebenso thematisiert wie das Erstellen eines konkreten Ablaufplans, falls Hinweise auf Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Zur Arbeitshilfe

Arbeitshilfe „Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit“

Die praxisnahe Arbeitshilfe des Paritätischen Jugendwerks soll als Leitfaden dienen, in sieben aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten ein Schutzkonzept zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Elemente weiter auszubauen oder ggf. nachzubessern. Dazu gehören neben einer Risiko- und Potenzialanalyse auch unterschiedliche Möglichkeiten, um ‚sichere Orte‘ für junge Menschen zu schaffen. Dabei wird die Entwicklung eines Beschwerdeverfahrens ebenso thematisiert wie das Erstellen eines konkreten Ablaufplans, falls Hinweise auf Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Zur Arbeitshilfe

Handreichung „Prävention und Intervention bei interinstitutionellem sexuellem Missbrauch. Rechte und Pflichten der Institutionen“ 

Anhand der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) mit dieser Expertise praxisorientiert auf, wie eine Einrichtung oder Organisation sexuelle Gewalt besser verhindern bzw. mit sexueller Gewalt in der eigenen Einrichtung angemessen umgehen kann. Ab Seite 101 werden die Bestandteile des Schutzkonzeptes thematisiert.

Zur Handreichung

Broschüre „Kein Raum für Missbrauch: Personalverantwortung bei Prävention und Intervention nutzen!“

Diese Handreichung soll alle Personalverantwortlichen in Einrichtungen und Organisationen als Einstiegsinformation dabei unterstützen, Personalverantwortung zum Beispiel im Rahmen von Schutzkonzepten zu nutzen, um sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende zu verhindern bzw. zu beenden.

Zur Broschüre

Handreichung „Respekt! Schulen als ideale Orte der Prävention von sexualisierter Gewalt – Sammelband für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Schulen“ 

Der Sammelband für Lehrkräfte und alle im schulischen Bereich pädagogisch Tätige enthält 13 Beiträge bekannter Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis. Verständlich und praxisnah greifen sie das auf, was für die Schule relevant ist: das Ausmaß sexualisierter Gewalt, die Folgen für die Kinder, die Strategien der Täter, die erforderlichen Handlungsschritte, wenn sich Kinder oder Jugendliche anvertrauen, und die Bedeutung eines offenen, respektvollen und grenzachtenden Umgangs.

Zur Handreichung

Handreichung „Präventionskonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Kriterien zur Entwicklung und Implementierung“ 

Die Handreichung des Hessischen Sozilaministeriums von 2013 bietet einen kommentierten Überblick über notwendige Kriterien, die in Schutz- und Präventionskonzepten zu berücksichtigen sind. Entlang dieser Kriterien und unter Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen der einzelnen Einrichtungen vor Ort können eigene Konzepte neu entwickelt oder bestehende Konzeptionen überprüft und überarbeitet werden. Zudem verstehen sich die vorgestellten Kriterien als fachliche Eckpunkte, die zur Handlungssicherheit bei den Fachkräften beitragen können.

Zur Handreichung

 

Arbeitshilfe „(Erweitertes) Führungszeugnis in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Arbeit des Kinderschutzbundes" 

In der Arbeitshilfe werden zentrale Elemente eines präventiven Gesamtkonzeptes zum Kinderschutz dargestellt, wobei die Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses zwar ein Baustein, nicht aber die Prävention schlechthin ist. Dem folgt ein langer Anhang, der hilfreich für die Praxis ist: Neben dem Merkblatt zur Gebührenbefreiung, dem einschlägigen Rundschreiben der Landesjugendämter in NRW und der Kurzfassung der Empfehlungen des Deutschen Vereins gibt es zahlreiche Muster zur Beantragung, Bestätigung, Dokumentation und Einverständniserklärung für das Verfahren. Sie können zum Teil als Kopiervorlagen genutzt werden.

Zur Arbeitshilfe

 

Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen (2012, derzeit in der Weiterentwicklung)

Die Hessische Landesregierung hat am 16. April 2012 den Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen beschlossen. In einem Weiterentwicklungsprozess arbeiten Fachkräfte, Expert*innen und Betroffene gemeinsam mit der Landesregierung seit November 2021 daran, den Aktionsplan zu aktualisieren.

Zum Aktionsplan

Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun?

Das Bundesjustizministerium hat im Juli 2013 die Broschüre: "Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun? Fragen  und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden" herausgegeben. Diese offiziellen Leitlinien richten sich an alle privaten und öffentlichen Einrichtungen, in denen Erwachsene Kinder und Jugendliche betreuen. Sie empfehlen, wann, ob und wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft einzuschalten sind, sobald in einer Einrichtung der Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch besteht. 

Zur Broschüre

Fachinformationen von Wildwasser Darmstadt

"Wissen macht Mut!"  Hintergrundinformationen für die Präventionsarbeit.

Informationen rund um Fragestellungen, was sexualiserte Gewalt an Mädchen und Jungen sein kann, wie Mädchen und Jungen diese empfinden, wie Erwachsene Zeichen wahr- und ernstnehmen können, wie man mit einer Vermutung sexualisierter Gewalt an einem Kind umgeht, wie man sexualisierter Gewalt am Kind als Erwachsener vorbeugen kann und vieles mehr.

Zur Fachinformation

"Wir haben es ja geahnt.... aber was hätten wir tun sollen?"

Eine Handreichung für Erwachsene, wenn es um die Vermutung von sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen geht. Die Handreichung ist ein Plädoyer dafür, nicht wegzusehen, sondern bei Kenntnis oder Vermutung von sexualisierter Gewalt an Kindern als Erwachsener zu handeln. Sie bietet unter anderem in 11 Schritten eine wichtige Hilfestellung im Umgang mit der Kenntnis oder der Vermutung von sexualsierter Gewalt an einem Kind. 

Zur Fachinformation

Strafanzeige - Information und Unterstützung 

Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens bei Anzeige sexuellen Kindesmissbrauchs und zur Möglichkeit der  Prozessbegleitung durch die Fachberatungsstelle Wildwasser Darmstadt. 

Zur Fachinformation

Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ 

Der Unabhängige Beauftragte des Bundes für Fragen des sexuellen Missbrauchs startete am 10.01.2013 die Kampagne Kein Raum  für Missbrauch. Die Kampagne zielt darauf ab, mit einem breiten gesellschaftlichen Unterstützungsbündnis den Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen im öffentlichen wie privaten Raum weiter zu verbessern. Auch der Paritätische unterstützt die Kampagne. Auf der Kampagnenwebside können zahlreiche Infomaterialien herunterladen, u.a.  für Eltern und Fachkräfte, Empfehlungen für Schutzkonzepte aber auch ein Infoblatt, das von Mädchen und Jungen über ihre Rechte informiert.