Steigende Armut in Hessen: Etwa eine Million Menschen betroffen

Paritätischer Hessen fordert Armutsbekämpfung anstatt Kürzungen im Sozialen.

Die Armut in Hessen wächst und liegt über dem bundesweiten Durchschnitt. Das geht aus dem Armutsbericht hervor, den der Paritätische Gesamtverband heute in Berlin veröffentlicht hat. Demnach waren 2025 in Hessen 17,3 Prozent der Menschen betroffen, 2024 waren es noch 15,5 Prozent. Damit ist die Armutsquote in Hessen höher als im deutschlandweiten Mittel von 16,1 Prozent. Im Vergleich zwischen den Bundesländern liegt Hessen im Mittelfeld. 

„Die alarmierenden Zahlen zeigen, dass die aktuellen Diskussionen über Kürzungen im sozialen Bereich völlig an der Realität vorbeigehen und dass die Stimmen armer oder armutsbetroffener Menschen im politischen Diskurs zu wenig Gehör finden“, betont Dr. Yasmin Alinaghi, Landesgeschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hessen. „Wir brauchen Reformen in den Verwaltungsstrukturen, damit Unterstützungsleistungen leichter zugänglich werden, und wir brauchen Steuerreformen, die der ungleichen Verteilung von Vermögen und Einkommen in unserer Gesellschaft entgegenwirken.“

Fast jede sechste Person in Hessen lebt in Armut. Das sind rund eine Million Menschen, deren gesellschaftliche Teilhabe stark eingeschränkt ist, und von denen viele sogar am Essen sparen müssen. Darunter sind besonders viele Ältere, Frauen, Haushalte mit Kindern und vor allem Alleinerziehende. Dabei ist die Armut in Hessen regional unterschiedlich hoch: Für Kassel hat das Statistische Bundesamt eine Armutsquote von 19,2 Prozent ermittelt, für Gießen von 18,4 Prozent und für Darmstadt von 16,4 Prozent. 

 „Die Ungleichheit in der Gesellschaft wächst, und das Land Hessen ist aufgerufen, mit seinem angekündigten Aktionsplan gegen Armut aktiv gegenzusteuern“, sagt Kristina Nottbohm, Referentin für Grundsatzfragen beim Paritätischen Hessen. „So sollte es an Kitas und Schulen kostenfreie und vollwertige Mahlzeiten für alle Kinder geben. Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen muss wie geplant vom kommenden Schuljahr an für alle 1. Klassen eingeführt werden. Dass jetzt darüber diskutiert wird, diesen Rechtsanspruch zu verschieben, ist kontraproduktiv, denn er ist gerade für Alleinerziehende Voraussetzung für existenzsichernde Erwerbsarbeit. Auch der Kampf gegen weiter steigende Mieten, die ein zentraler Armutstreiber sind, gehört ganz oben auf die Prioritätenliste des Landes.“ 

Der Armutsbericht des Paritätischen zählt einer EU-Konvention entsprechend Haushalte als arm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens liegen. Diese Armutsschwelle lag 2025 bei einer alleinstehenden Person bei einem monatlichen Einkommen von 1.445 Euro, bei einem Paar ohne Kinder bei 2.168 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren gelten nach dieser Definition als armutsgefährdet, wenn sie weniger als 1.879 Euro monatlich zur Verfügung haben. Bei einem Paar mit zwei Kindern unter 14 Jahren sind es 3.035 Euro. 

Den Armutsbericht des Paritätischen finden Sie unter diesem Link.