Sparkurs zulasten der Inklusion

Paritätischer Hessen kritisiert geplante Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe: Es soll künftig weniger individuelle Hilfen zur Erziehung und Teilhabeassistenz geben.

Für Kinder und Familien soll es künftig weniger individuelle Hilfen zur Erziehung geben. Stattdessen sollen Kitas und Ganztagsangebote die häuslichen Probleme lösen. Und persönliche Teilhabeassistenz sollen Kinder mit Einschränkungen erst erhalten, wenn sich zeigt, dass Gruppenangebote nicht ausreichen. Wegen dieser drastischen Kürzungsvorschläge, die derzeit in der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert werden, schlägt der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen Alarm. 

„Kitas und der Ganztag an Grundschulen in Hessen arbeiten ohnehin schon am Limit. Für die zusätzlichen Aufgaben, die sie nach den Plänen aus Berlin abfangen sollen, haben sie keine Kapazitäten", warnt Dr. Yasmin Alinaghi, Landesgeschäftsführerin des Paritätischen Hessen. „Viele Kinder und Familien würden im Stich gelassen und es droht eine noch stärkere Überlastung der Betreuungseinrichtungen. Die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung komplett aufgegeben. Wir appellieren, dass hier im Sinne der Kinder und Familien nachgebessert wird.“

„Der Besuch einer Kita oder Ganztagsbetreuung kann eine individuelle Familienhilfe nicht ersetzen. Viele Mitarbeitende dieser Einrichtungen sind für den Umgang mit komplexen familiären Problemlagen nicht spezialisiert und sie können nicht vor Ort im Zuhause der Kinder aktiv werden “, betont Eric Gumlich, Referent Kinder- und Jugendhilfe beim Paritätischen Hessen. „Die Kindswohlgefährdungen sind auf einem neuen Höchststand. In dieser dramatischen Situation an den Hilfen zur Erziehung zu sparen, ist fahrlässig.“

Höhere Hürden soll es künftig für die Teilhabe- und Bildungsassistenz geben. Vorgesehen ist, dass Kinder mit Beeinträchtigungen zunächst Gruppenangebote besuchen. Erst wenn sie dort scheitern, können Eltern eine Assistenz beantragen. „Für Eltern würde es deutlich erschwert, Unterstützung für ihre Kinder zu erhalten. Sie müssten künftig beweisen, dass ihre Kinder einen Bedarf haben, während dieser bisher von Anfang an erhoben wird“, so Brigitte Roth, Referentin Behindertenhilfe beim Paritätischen Hessen.  „An die Stelle individuell durchsetzbarer Rechtsansprüche tritt zunehmend ein Anspruch auf vorhandene Strukturen. Wenn der Zugang zu bedarfsgerechter Unterstützung davon abhängt, ob ein Angebot vor Ort existiert, wird das Wunsch- und Wahlrecht faktisch ausgehebelt.“

Ansprechperson für die Presse:

Eric Gumlich 

Referent für Kinder- und Jugendhilfe

Tel.: 069 955262 50

Eric.Gumlich(at)paritaet-hessen.org