Beauftragung und Bestätigung der BEP- und Schwerpunkt-Kita Fachberatung
Die aktuelle Förderrichtlinie des Regierungspräsidiums Kassel hebt die Kontinuität der Beratungsprozesse hervor (Erläuterungen zur Förderung der Kindertagesbetreuung vom Januar 2024, S. 49ff)
Um das Fachberatungsverhältnis durch den Paritätischen in diesem Sinne gut zu gestalten, gibt es ab dem Jahr 2025 eine schriftliche Grundlage in Form eines Vertrages. Dieser Vertrag sichert die förderrelevante kontinuierliche Beratung zu. Er wird auf Dauer geschlossen, mit der Möglichkeit ihn zum jeweiligen Jahresende zu kündigen, sollten keine BEP- und oder Schwerpunkt-Kita-Fachberatung mehr durch den Paritätischen gewünscht werden.
- Die BEP- und Schwerpunktkita-Fachberatung ist für paritätische Mitglieder kostenfrei.
- Mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt der Träger die Parität mit der Beratung über die Laufzeit des Vertrages.
- Bestätigt wird die ordnungsgemäß durchgeführte Beratung weiterhin jährlich (Formulare des Regierungspräsidiums Kassel).
Bitte beachten Sie die Fristsetzung 25. März 2025 zur Rücksendung der Bestätigungsformulare. Sollten Sie mehrere Einrichtungen betreiben, beachten Sie bitte, dass für jede Einrichtung ein Bestätigungsformular eingereicht werden muss.
Vertrag (PDF, einmalig einzureichen)
Bestandteil des Vertrages sind auch die Formulare des Regierungspräsidiums Kassel, die nach wie vor am Anfang jeden Förderjahres neu vom RP zur Verfügung gestellt werden: