Digitale Barrierefreiheit
Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Im Mittelpunkt steht das Recht auf digitale Teilhabe: Menschen mit Behinderungen sollen alltägliche Online-Aktivitäten wie das Einkaufen, die Buchung von Reisen, Behördengänge oder Bankgeschäfte selbstbestimmt erledigen können.
Obwohl unsere Website derzeit nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich des BFSG fällt, betrachten wir die digitale Barrierefreiheit als einen bedeutenden Beitrag zu mehr Inklusion und möchten diesen Weg aktiv mitgestalten.
Wir arbeiten fortlaufend daran, unsere Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.paritaet-hessen.org. Auf dieser Website informieren wir über die Themen, Leistungen und Positionen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hessen. Für unsere Mitgliedsorganisationen stellen wir Fachinformationen zur Verfügung. Zudem informieren wir über unsere Struktur und unsere Werte.
Aktueller Stand zur Barrierefreiheit
Dieses Angebot ist teilweise barrierefrei. Es entspricht teilweise den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die auf unserer Website verlinkten PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, künftig barrierefreie PDFs bereitzustellen, können dies jedoch leider nicht in jedem Fall garantieren. Die Herstellung barrierefreier PDF-Dokumente ist mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, der für unsere Organisation unter Umständen unverhältnismäßig ist. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden versuchen, Ihnen das gewünschte Dokument in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.
Leichte Sprache: Derzeit sind nicht alle Inhalte auf der Website in Leichter Sprache verfügbar. Wir überarbeiten die Website und machen schrittweise mehr Inhalte in Leichter Sprache zugänglich. Alle Inhalte professionell in Leichte Sprache übersetzen zu lassen, ist sehr teuer, was für unsere Organisation unverhältnismäßig wäre. Daher übersetzen wir einige Inhalte mit Hilfe einer KI in Leichte bzw. einfache Sprache. Diese Inhalte werden entsprechend gekennzeichnet.
- Wir bemühen uns, alle Bilder und Grafiken mit Alternativtexten zu versehen. Sollte dennoch ein Alternativtext fehlen oder unvollständig sein, arbeiten wir an einer schnellen Korrektur.
Datum der Überprüfung
Diese Erklärung wurde am 27.04.2026 erstellt.
Methode der Überprüfung
Wir haben die Barrierefreiheit selbst getestet:
- Mit dem WAVE-Test („web accessibility evaluation tool“) von Webaim
- Mit der Vorlese-Funktion (Screen reader) des Silktide Toolbars („free accessibility checker“)
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne per E-Mail mit: info(at)paritaet-hessen.org.
Wenn es keine Einigung gibt:
Falls Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit.
Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sitz:
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Sekretariat LBIT: +49 641 303 2902
Fax: +49 611 32764 4036
E-Mail: LBIT(at)rpgi.hessen.de