Kreisgruppen sind dezentrale, rechtlich nicht selbstständige Verbandsgliederungen zur Erfüllung der verbandlichen Aufgaben auf regionaler Ebene. Alle im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt tätigen Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN bilden die Kreisgruppe. Verbundenheit und Zusammenarbeit in der Kreisgruppe heben die Eigenständigkeit der Mitglieder nicht auf.
Die Aufgaben einer Kreisgruppe entsprechen den satzungsmäßigen Zwecken des Landesverbandes für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.
Aufgaben einer Kreisgruppe sind insbesondere:
Gremien und Institutionen der Zusammenarbeit sind: