• Schnellsuche
  • Layout wechseln
  • Schriftgröße ändern
  • Seite drucken
  • Seite als PDF
  • RSS-Feeds
Layout wechseln
 
 
Schriftgröße ändern
 
 
 
Seite drucken
Drucken Sie diese Seite über den Druckdialog Ihres Browsers aus.

Information

Kreisgruppen sind dezentrale, rechtlich nicht selbstständige Verbandsgliederungen zur Erfüllung der verbandlichen Aufgaben auf regionaler Ebene. Alle im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt tätigen Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN bilden die Kreisgruppe. Verbundenheit und Zusammenarbeit in der Kreisgruppe heben die Eigenständigkeit der Mitglieder nicht auf.

Die Kreisgruppen

Die Aufgaben einer Kreisgruppe entsprechen den satzungsmäßigen Zwecken des Landesverbandes für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.

Aufgaben einer Kreisgruppe sind insbesondere:

  • Zusammenarbeit mit dem Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Kreisgruppenmitglieder zu stärken und den gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.
  • Vertretung des PARITÄTISCHEN gegenüber Behörden, Verbänden und in der Öffentlichkeit.
  • Mitarbeit in der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und in ihren Arbeitsgemeinschaften.
  • Mitarbeit in kommunalpolitischen Ausschüssen, Kommissionen, Beiräten sowie in sonstigen Gremien.
  • Durchführung gemeinsamer Aktionen und die Koordinierung und Abstimmung der Arbeit der Mitglieder.
  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Beschaffung von öffentlichen Zuschüssen und Werbung von Spenden. Anregung und Entwicklung von sozialer Arbeit.

Gremien und Institutionen der Zusammenarbeit sind:

  • Kreisgruppenversammlung Sprecher/innen der Kreisgruppe
  • Arbeitsgemeinschaften
Letzte Änderung: 13.08.2009 08:09