I. Selbstverständnis des Landesverbandes
Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband – Landesverband Hessen e. V. bildet im Verbund der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege das Dach für Organisationen, die soziale Arbeit leisten. Ihre Ideen, Motive, Ziele, Inhalte, Konzepte und Organisationsformen sind vielfältig. Diese Vielfalt will der PARITÄTISCHE bewusst fördern und damit sein Profil, seine Identität und seine Stellung im System der deutschen Wohlfahrtspflege wahren.
Sein Selbstverständnis und seine Organisationsform sind demokratisch, partnerschaftlich und paritätisch. Das soll Mitgliedsorganisationen dazu befähigen, sich geänderten oder neuen Anforderungen der sozialen Arbeit zu stellen. Es macht den PARITÄTISCHEN damit in besonderer Weise interessant für neue Initiativen.
Der PARITÄTISCHE unterliegt keinen konfessionellen oder parteipolitischen Bindungen; er ist allein den Belangen seiner Mitgliedsorganisationen und ihrer Klientel verpflichtet und um sozialpolitischen Konsens bemüht.
Getragen von der Idee der Parität handelt der Landesverband innerverbandlich nach den Prinzipien:
Offenheit – Toleranz – Vielfalt.
Offenheit und Toleranz im Sinne einer grundsätzlichen Öffnung für jede Gruppierung der Freien Wohlfahrtspflege, die sich im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedsorganisationen um eine sachkundige und zeitgerechte soziale Arbeit zum Wohle des einzelnen Menschen und der Gesellschaft bemüht. Vielfalt im Sinne eines gleichberechtigten Nebeneinanders verschiedener Ansätze, Motive und Methoden sozialer Arbeit.
Offenheit, Toleranz und Vielfalt verlangen aber auch Konsensfähigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme bei innerverbandlicher Willensbildung und Entscheidungsfindung. Schutz, Förderung und Solidarität für kleinere Gruppierungen und Minderheiten werden gewährleistet.
Die Eigenständigkeit der Mitgliedsorganisationen wird gewahrt; jede behält die Freiheit zur eigenständigen Entfaltung ihrer individuellen Konzeption und Arbeit, bei uneingeschränkter Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.
Die Mitgliedschaft im Landesverband bedingt die Bejahung der Ziele und Handlungsprinzipien des PARITÄTISCHEN.
II. Aufgaben als Dachverband und Spitzenverband
Ausgehend von den Grundaufgaben, Förderung und Vertretung der Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen, nimmt der PARITÄTISCHE Aufgaben als Dachverband von Trägern sozialer Arbeit und als ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege wahr.
II.1 Als Dachverband
(von Trägern sozialer Arbeit)
Die Art des Verbandsaufbaus und der fachlichen Arbeitsstrukturen, die Informationsarbeit sowie die Verfahren der Willensbildung und der Entscheidungsfindung werden so gestaltet, dass die Mitgliedsorganisationen in möglichst hohem Maße bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt und gefördert werden.
Der PARITÄTISCHE lebt als Instrument seiner Mitgliedsorganisationen on der Aktivität seiner Mitglieder. in Höchstmaß an Mitgliederbeteiligung etzt eine gegenseitige, offene, aktuelle und umfassende Information voraus.
Der Landesverband betreibt grundsätzlich keine eigene soziale Arbeit. Befinden sich Mitgliedsorganisationen jedoch in organisatorischen und/oder finanziellen Schwierigkeiten, so kann der Landesverband vorübergehend selbst stabilisierend tätig werden. Für bisher nicht von Mitgliedsorganisationen besetzte Bereiche der sozialen Arbeit kann der Landesverband auch anregend tätig werden.
Satzungsgemäß verankerte Aufgaben des PARITÄTISCHEN für seine Mitgliedsorganisationen sind im Wesentlichen:
II.2 Als Spitzenverband
Der PARITÄTISCHE nimmt als Interessenverband im Verbund der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege eine besondere gesellschaftspolitische und sozialpolitische Stellung ein. Diese wird getragen von der Zusammensetzung seiner Mitgliedsorganisationen, seinem Selbstverständnis und seiner Verpflichtung auf den Willen und die Belange seiner Mitglieder.
III. Organisatorische Gliederung
Es ist erforderlich, die Gliederung des Landesverbandes nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten auszurichten, um
Dienstleistungen des PARITÄTISCHEN für die Mitgliedsorganisationen orientieren sich an deren Bedarf. Daher ist das Leistungsspektrum des PARITÄTISCHEN quantitativ und qualitativ, im Hinblick auf die Mitgliederzahlen sowie die Ausweitung und Differenzierung ihrer sozialen Arbeit, ständig zu reflektieren und bedarfsgerecht zu entwickeln.
III.1 Fachliche Gliederung/Zusammenarbeit
Das wesentliche Moment des Zusammenwirkens der Mitgliedsorganisationen untereinander und mit dem Landesverband ist die fachliche Verständigung, Absprache und die entsprechende Interessenvertretung.
Instrumente dafür sind:
verbandsintern:
verbandsextern:
Verbandsintern
Die fachliche Organisation des Landesverbandes fördert über Fachgruppen, zu denen sich Mitgliedsorganisationen entsprechend ihren Arbeitsschwerpunkten zusammenschließen können, alle wesentlichen Fachbereiche der Verbandsarbeit.
Die Aufgaben der Fachgruppen sind im Wesentlichen:
1. Förderung der fachlichen Arbeit,
2. Solidarisierung der Mitgliedsorganisationen innerhalb des Verbandes auf der Basis gemeinsamer Fachinteressen,
3. Austausch von Gedanken und Informationen der Mitgliedsorganisationen untereinander,
4. Unterstützung bei der fachlichen und konzeptionellen Entwicklung,
5. Beteiligung an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Landesverbandes,
6. Erarbeitung von fachlichen Stellungnahmen,
7. Fachpolitische Initiativen.
Zu speziellen Themen oder zur Erarbeitung von fachlichen Stellungnahmen können weitere Arbeitsgremien gebildet werden. Die Landesverbandsgeschäftsstelle ist hierüber zu informieren.
Fachgruppen arbeiten auf der Grundlage der Fachgruppenordnung.
Verbandsextern
Neben der verbandsinternen fachlichen Zusammenarbeit wird der fachlichen Arbeit des PARITÄTISCHEN außerhalb des Landesverbandes besondere Bedeutung beigemessen. Auf Orts-, Kreis- und Landesebene arbeiten Vertreter/-innen des PARITÄTISCHEN regelmäßig in Arbeitsgemeinschaften und Gremien mit.
Die Entsendung der Vertreter/-innen erfolgt:
III.2 Regionale Gliederung
Für die regionale Strukturierung des Landesverbandes gilt, dass die Leistungen so ortsnah wie möglich angeboten werden. Entscheidungen mit grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung werden, soweit nötig, auf der jeweils höheren verbandlichen Ebene getroffen.
Grundsätze
1. Regionale Angelegenheiten werden regional entschieden.
2. Überregionale Angelegenheiten werden auf Landesebene entschieden.
Voraussetzungen zur Gewährleistung der Grundsätze und zur Wahrung der gemeinsamen Idee des PARITÄTISCHEN sowie zur Fortentwicklung einer gemeinsamen Verbandsidentität sind:
Organisationsstruktur
Den Grundsätzen entsprechend, hat der Dachverband folgende dezentrale Organisationsebenen:
1. Landesverband mit Geschäftsstelle(n),
2. Kreisgruppen (mit Geschäftsstellen).
Kreisgruppen sind strukturell dezentrale, rechtlich nicht selbstständige Verbandsgliederungen zur Erfüllung landesverbandlicher Aufgaben auf regionaler Ebene. Wo es gewünscht und erforderlich ist, können in/für Kreisgruppen regionale Geschäftsstellen eingerichtet werden.
Die weitere Differenzierung der Gliederung des Landesverbandes erfolgt im Organisationsplan und im Geschäftsverteilungsplan.
Leistungen des Landesverbandes
a) Leistungen als Dachverband
Leistungen als Dachverband werden grundsätzlich durch die Organe des Landesverbandes über die Landesgeschäftsstelle erbracht.
Insbesondere handelt es sich hierbei um die Aufgabenbereiche:
1. Verbandspolitik,
2. Verbandsführung,
3. Verbandsorganisation.
b) Leistungen für die Mitgliedsorganisationen
Leistungen für die Mitgliedsorganisationen werden entsprechend ihrem überregionalen oder regionalen Bedarf auf der jeweiligen Organisationsebene angeboten.
Leistungen für die Mitgliedsorganisationen beziehen sich auf die praktische soziale Arbeit der Mitgliedsorganisationen sowie deren Zusammenarbeit.
Schwerpunkte auf Landesebene sind:
1. Mitgestaltung
2. Dienstleistungen
Schwerpunkte auf Kreisgruppenebene sind:
1. Mitgestaltung
2. Dienstleistungen
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 27. Februar 1992.