Aufnahmeverfahren
Ein kurzes Schreiben reicht als Aufnahmeantrag.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Vereinssatzung / Gesellschaftsvertrag / Stiftungsverfassung
- Mitgliedschaftsbestätigung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Gründungsprotokoll
- Zeitnaher Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug / Stiftungsurkunde
- Aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung bzw. Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
- Vollständiges Verzeichnis der Vorstandsmitglieder
- Tätigkeitsbericht oder Darstellung der Aktivitäten
- Anerkennungsbescheid nach § 75 KJHG (soweit er vorliegt)
- Kosten- und Finanzierungsplan, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Jahresabschluss (soweit vorhanden)
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie zum Beispiel noch in der Gründungsphase Ihres Vereins sind und Fragen haben, welchen Anforderungen die Satzung entsprechen muss.
Weitere Fragen zum Aufnahmeverfahren beantworten wir Ihnen gerne. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche
Regionalgeschäftsstelle oder senden Sie uns eine
eMail.